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ASB Pflegeheim "Lindenhof"

Maskenpflicht in Pflegeheimen

Beim Besuch von medizinischen Einrichtungen gilt weiterhin eine Pflicht zum Tragen von Masken. Zum Schutz vulnerabler Gruppen ist bei Besuchen von Patienten oder Heimbewohner und auch bei Arztterminen die Maskenpflicht bis auf Weiteres nicht aufgehoben. Eine ausführliche Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier: