Finanzierungskosten im Pflegeheim Lindenhof

Wohl kalkuliert

Nicht alles, was zählt, muss sich rechnen. Dennoch brauchen auch wir ein Budget, das Ihnen Qualität in der Pflege garantiert.
Unser Pflegeheim finanziert sich dabei über folgende Kostensätze**:

 Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegekassenleistung

+ Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
= Pflegebedingte Aufwendungen
770,00 €

1.854,44 €

2.624,44 €
1.262,00 €

1.854,44 €

3.116,44 €
1.775,00 €

1.854,44 €

3.629,44 €
2.005,00 €

1.854,44 €

3.859,44 €

+ Pflegeausbildungsfond

+ Unterkunft

+ Verpflegung

119,25 €

471,81 €

386,03 €

119,25 €


471,81 €

 

386,03 €

119,25 €


471,81 €

 

386,03 €

119,25 €


471,81 €

 

386,03 €

+ Investitionskosten

= Heimentgelt
104,04 €

3.705,58 €
104,04 €

4.197,58 €
104,04 €

4.710,58 €
104,04 €

4.940,58 €
- Pflegekassenleistung770,00 €1.262,00 €1.775,00 €2.005,00 €
= Eigenanteil

2.935,58 €

2.935,58 €2.935,58 €2.935,58 €
Tatsächlicher Betrag*2.935,46 €2.935,66 €2.935,54 €2.935,52 €

                                                                                                                                                           Gültig ab 01.07.2023

 

*Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen EEE kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen im Cent- Bereich, die allerdings der gesetzlichen Anforderung nicht entgegenstehen, sondern als systembedingt akzeptiert werden.
** Dieser Betrag variiert, da die Leistung Tag genau abgerechnet wird

Die oben genannten Preise verstehen sich pro Person und Monat.

Eine Pflegekassenleistung setzt eine gesetzliche oder private Versicherung sowie einen entsprechenden Leistungsbescheid voraus. Sollte das eigene Einkommen / Vermögen nicht zur Deckung des Eigenanteils ausreichen, so ist eine Bezuschussung mit Sozialhilfemitteln möglich.

Mit den Pflegekassen ist unabhängig von dem Pflegegrad gemäß § 43 b SGB XI ein Vergütungszuschlag für diese zusätzlichen Leistungen in Höhe von monatlich 229,74 € vereinbart worden. Der Zuschlag wird vollständig von der Pflegekasse getragen bzw. im Falle der privaten Pflegeversicherung von dieser, im Falle der Beihilfe-/Heilfürsorgeberechtigung jedoch nur anteilig im Rahmen des Versicherungsschutzes, erstattet. Für Bewohner, die nicht pflegeversichert sind, wird dieser Zuschlag nicht gezahlt.